Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung

Leider hat der Gesetzgeber beschlossen, die Beitragsbemessungsgrundlagen rückwirkend anzuwenden. Dadurch ist der festgesetzte Monatsbeitrag quasi nur noch eine Vorauszahlung. Bisher war dies nur bei der Ersteinstufung so. Dies kann zum einen horrende Nachzahlungen zur Folge haben, zum anderen entfällt die Möglichkeit, mit dem Zeitpunkt der Abgabe von Steuererklärungen die Beitragszahlungen gestalten zu können.

Für die freiwillige Rentenversicherung gibt es diese Möglichkeit aber nach wie vor!

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