Aufbewahrungsrückstellung- großzügige Steuersparmöglichkeit
Was auf der einen Seite sehr lästig ist, kann auf der anderen Seite enorm Steuern sparen:
Die Aufbewahrungspflichten der Geschäftsunterlagen. Die maximale Aufbewahrungsdauer aus steuerlicher Sicht beträgt 10 Jahre, allerdings beginnend am Ende des Jahres , in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Das Finanzamt geht von einer durchschnittlichen Aufbewahrungszeit von 11 Jahren aus. Wenn man berücksichtigt, dass für jedes neu hinzukommendes Jahr ein Jahr wegfällt, ist ein Faktor von 5,5 gerechtfertigt. Mit diesem können die Aufwendungen des laufenden Jahres multipliziert und rückgestellt werden.